Legal · Reseller
Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Revivra Reseller-Programm
- Anbieter:
- b‑nova Schweiz GmbH
- Sitz:
- Signalstrasse 13, 4058 Basel, Schweiz
- UID:
- CHE‑256.415.420 (HReg Basel‑Stadt)
- Telefon:
- +41 61 689 19 49
- Kontakt:
- [email protected]
- Stand:
- 28. Mai 2026 · Version 1.0
- Recht:
- Schweizer Recht, Gerichtsstand Basel
- Plattform:
- revivra.app · my.revivra.app
Hinweis. Diese AGB sind die für das Reseller‑Programm massgebliche Fassung in deutscher Sprache. Sie unterstellen das Vertragsverhältnis Schweizer Recht und gelten zusätzlich zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen und der Datenschutzerklärung von Revivra. Bei Widersprüchen gehen diese Reseller‑AGB für das Reseller‑Verhältnis vor.
1. Geltungsbereich und Vertragsschluss
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») regeln das Vertragsverhältnis zwischen Revivra und einer natürlichen oder juristischen Person, die das Reseller‑Programm von Revivra nutzt, um Endkundinnen und Endkunden («Endkunde») Leistungen der Revivra‑Plattform anzubieten («Reseller»). Reseller und Revivra werden zusammen als «Parteien» bezeichnet.
1.2 Das Reseller‑Programm steht ausschliesslich Unternehmen, Einzelunternehmen und selbständig Erwerbenden zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken offen. Konsumentinnen und Konsumenten im Sinn des KKG bzw. der UWG‑Bestimmungen sind ausgeschlossen.
1.3 Der Vertrag kommt zustande, sobald (a) der Reseller das Online‑Anmeldeformular ausfüllt, ein Tier («Agency» oder «White Label») wählt, diese AGB durch Anklicken der entsprechenden Checkbox ausdrücklich akzeptiert und (b) Revivra die Anmeldung durch erfolgreiche Aktivierung der Stripe‑Checkout‑Zahlung oder eine schriftliche Bestätigung freischaltet.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Resellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn Revivra ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.
2. Begriffsbestimmungen
«Plattform» bezeichnet die unter revivra.app, my.revivra.app und allfälligen White‑Label‑Subdomains erreichbare SaaS‑Lösung zur KI‑gestützten Modernisierung von Websites.
«Generierung» bezeichnet einen vollständigen Generierungs‑ oder Regenerierungslauf für eine Website (inkl. Scrape, Analyse, CSS‑, Seiten‑, JS‑ und SEO‑Generierung).
«Hosted Site» bezeichnet eine vom Reseller für einen Endkunden auf der Plattform live geschaltete Website.
«Revision» bezeichnet eine textbasierte Kleinkorrektur über /api/revise.
«Endkundenvertrag» bezeichnet den Vertrag zwischen dem Reseller und einem von ihm betreuten Endkunden.
3. Reseller-Modelle
Revivra bietet zwei Modelle an. Reseller wählen das Modell bei der Anmeldung; ein Wechsel ist auf den nächsten Abrechnungsmonat möglich (Ziff. 8.3).
Hinweis zu den Preisen. Konkrete Beträge in Schweizer Franken, Welcome‑Credits, Frei‑Kontingente sowie Mengenstaffeln sind nicht Bestandteil dieser AGB. Sie sind in der jeweils gültigen, versionierten Preisliste ausgewiesen — abrufbar unter revivra.app/legal/reseller-pricing sowie im Reseller‑Portal (vgl. Anhang A und Ziff. 17). Massgeblich für die Abrechnung ist die zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Fassung der Preisliste.
3.1 Agency
a) Sichtbarkeit der Marke. Endkunden sehen die Marke des Resellers (Portal‑Branding); die Marke «Revivra» tritt im Endkundenkontakt nicht aktiv in Erscheinung, das Reseller‑Portal ist jedoch nicht vollständig weiss‑etikettiert.
b) Kundenbeziehung. Der Reseller schliesst den Endkundenvertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, fakturiert direkt und behält 100 % seiner Endkundenumsätze.
c) Verrechnungsstruktur. Es werden verrechnet: (i) eine monatliche Grundgebühr, (ii) ein Pro‑Generierung‑Entgelt nach Verbrauch eines einmaligen Welcome‑Kontingents an Generierungen beim Signup, (iii) ein monatliches Hosting‑Entgelt pro Hosted Site sowie (iv) ein Pro‑Revision‑Entgelt für Revisionen, die das pro Endkunde monatlich gewährte Frei‑Kontingent übersteigen. Die jeweils gültigen Beträge, Welcome‑Credits und Frei‑Kontingente ergeben sich aus der Preisliste.
d) White‑Label‑Funktionen. Custom Domain, eigene SMTP‑/SES‑Schlüssel sowie API‑Zugang sind im Agency‑Tier nicht enthalten.
3.2 White Label
a) Sichtbarkeit der Marke. Vollständige Weiss‑Etikettierung: Logo, Farben, eigene Domain, eigene SMTP‑Schlüssel. Endkunden sehen die Marke «Revivra» im Normalbetrieb nicht.
b) Kundenbeziehung & Abrechnung. Wie Ziff. 3.1 lit. b: Der Reseller schliesst den Endkundenvertrag im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, fakturiert den Endkunden selbst und behält 100 % der Endkundenumsätze. Der Reseller stellt für die Endkunden‑Abrechnung kein eigenes Stripe‑(Connect‑)Konto bereit, und Revivra rechnet im Regelfall nie direkt mit dem Endkunden ab (vgl. Ziff. 8.1 und 8.7). Einzige Ausnahme ist die Continuity‑Option gemäss Ziff. 15.
c) Verrechnungsstruktur. Es werden verrechnet: (i) eine höhere monatliche Grundgebühr als im Agency‑Tier, (ii) ein vergünstigtes Pro‑Generierung‑Entgelt nach Verbrauch eines höheren Welcome‑Kontingents, (iii) ein monatliches Hosting‑Entgelt pro Hosted Site, das ab einer in der Preisliste definierten Mengenschwelle auf einen tieferen Skalen‑Tarif fällt, sowie (iv) ein Pro‑Revision‑Entgelt für Revisionen, die über das pro Hosted Site monatlich im Hosting‑Preis enthaltene Frei‑Kontingent hinausgehen. Die jeweils gültigen Beträge, Welcome‑Credits, Frei‑Kontingente und Mengenschwellen ergeben sich aus der Preisliste.
d) Zusatzfunktionen. Custom Domain, API‑Schlüssel, eigene Customer‑Invites und das vollständige Branding sind freigeschaltet.
3.3 Floor-Pricing
Der Reseller darf seinen Endkunden Leistungen niemals unter den in der Preisliste als «Floor Prices» (Mindestpreise gemäss floor_prices_for_tier) ausgewiesenen Beträgen weitergeben. Die Floor Prices entsprechen dem jeweiligen Wholesale‑Einkaufspreis des Resellers gemäss Ziff. 8.
4. Leistungspflichten von Revivra
4.1 Revivra stellt dem Reseller die Plattform sowie das Reseller‑Portal (/reseller) und die zugehörigen APIs während der Vertragsdauer in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung zur Verfügung.
4.2 Revivra ist berechtigt, die Plattform fortlaufend weiterzuentwickeln, neue Funktionen einzuführen und bestehende Funktionen mit angemessener Vorankündigung (mindestens 30 Tage bei wesentlichen Änderungen) abzukündigen.
4.3 Revivra erbringt die Leistungen im Rahmen der Verfügbarkeit gemäss Ziff. 11 (SLA).
4.4 Backups. Revivra erstellt täglich verschlüsselte Datenbank‑Backups mit einer Aufbewahrungszeit von 30 Tagen. Generierter Site‑Code wird zusätzlich in einem versionierten Objektspeicher abgelegt.
5. Pflichten des Resellers
5.1 Der Reseller verpflichtet sich, die Plattform nur im Einklang mit diesen AGB, der jeweils gültigen Acceptable Use Policy sowie dem anwendbaren Recht (insb. revDSG, DSGVO, UWG, URG, StGB Art. 143 ff.) zu nutzen.
5.2 Der Reseller stellt sicher, dass
- a) jede Endkundin / jeder Endkunde rechtmässig erworbene Eingangsdaten (Quellwebsite, Bilder, Texte) bereitstellt und über die nötigen Rechte verfügt;
- b) keine Inhalte generiert oder gehostet werden, die rechtswidrig, persönlichkeitsverletzend, jugendgefährdend, urheberrechtsverletzend, irreführend (Phishing, Markenmissbrauch) oder anderweitig schädlich sind;
- c) die Endkunden vor Vertragsschluss über die Beteiligung der Revivra‑Plattform als technischer Subunternehmer informiert werden, soweit dies datenschutzrechtlich oder vertraglich erforderlich ist (insb. im Agency‑Tier).
5.3 Der Reseller darf das ihm zugewiesene Konto, API‑Schlüssel und Logins ausschliesslich an autorisierte Mitarbeitende weitergeben und ist für jede Nutzung dieser Zugänge verantwortlich.
5.4 Der Reseller meldet Revivra Sicherheitsvorfälle ohne schuldhaftes Zögern, spätestens innert 24 Stunden ab Kenntnis (Art. 24 revDSG, Art. 33 DSGVO).
6. Gewährung der Nutzungsrechte und Geistiges Eigentum
6.1 Plattform und Software. Sämtliche Rechte (insb. Urheberrechte, Marken, Patente, Designs, Geschäftsgeheimnisse) an der Revivra‑Plattform, der Quelltexte, der Prompts, der Modelle und der Dokumentation verbleiben ausschliesslich bei Revivra bzw. ihren Lizenzgebern. Der Reseller erhält ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung im Rahmen des gewählten Tiers für die Vertragsdauer.
6.2 Marken‑/Logo‑Lizenz. Revivra gewährt dem Reseller im Rahmen der zulässigen Sichtbarkeit (Ziff. 3) eine einfache, widerrufliche, nicht übertragbare Lizenz zur Verwendung von Revivra‑Marken und ‑Logos ausschliesslich zu Zwecken des Vertriebs des Reseller‑Programms gemäss den Markenrichtlinien von Revivra (Press Kit). Eine Verwendung in markenmässig herabsetzender, irreführender oder verfälschender Form ist untersagt.
6.3 White‑Label. Im White‑Label‑Tier ist der Reseller berechtigt, das Portal unter eigener Marke zu betreiben, sofern (a) keine Revivra‑Marken sichtbar bleiben, die Revivra nicht ausdrücklich freigegeben hat und (b) der Reseller keinen Anspruch erweckt, selbst Eigentümer oder Hersteller der Plattform zu sein.
6.4 Vom Endkunden eingebrachte Inhalte und generierte Websites. Sämtliche Rechte an Inhalten, die der Endkunde in die Plattform einbringt, sowie an den daraus generierten Websites verbleiben beim Endkunden. Revivra und der Reseller erhalten lediglich die zur Leistungserbringung notwendigen Nutzungsrechte (Verarbeitung, Speicherung, Bereitstellung, Übertragung an LLM‑Provider gemäss Anhang B).
6.5 Feedback. Wenn der Reseller Verbesserungsvorschläge einreicht, darf Revivra diese unentgeltlich, zeitlich, räumlich und sachlich unbeschränkt verwenden.
7. Datenschutz und Auftragsverarbeitung (DSGVO / revDSG)
7.1 Soweit der Reseller im Rahmen der Plattform personenbezogene Daten von Endkunden oder deren Besuchern verarbeitet, ist der Reseller Verantwortlicher im Sinn von Art. 5 lit. j revDSG / Art. 4 Ziff. 7 DSGVO und Revivra Auftragsverarbeiterin (Art. 9 revDSG / Art. 28 DSGVO).
7.2 Mit dem Abschluss dieser AGB schliessen die Parteien gleichzeitig die als Anhang C integrierte Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV / DPA) ab. Anhang C regelt insbesondere Gegenstand, Dauer, Art und Zweck der Verarbeitung, Kategorien der Betroffenen, technisch‑organisatorische Massnahmen (TOMs), Unterauftragsverarbeitende (insb. Supabase, Stripe, OpenAI/Anthropic, Cloudflare, Fly.io, OpenSRS), Drittlandstransfers (Standardvertragsklauseln 2021/914 EU‑Kommission inkl. Schweizer Erweiterung sowie geeignete Garantien gemäss revDSG), Auskunfts‑, Berichtigungs‑ und Löschpflichten sowie Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten.
7.3 Der Reseller verpflichtet sich, mit jedem Endkunden, der personenbezogene Daten über die Plattform verarbeiten lässt, eine eigene AVV abzuschliessen, die mindestens den Anforderungen aus Ziff. 7.2 entspricht.
7.4 Sensible Personendaten gemäss Art. 5 lit. c revDSG / Art. 9 DSGVO (z. B. Gesundheits‑, Religions‑, biometrische Daten) sowie Personendaten Minderjähriger unter 16 Jahren dürfen nur dann über die Plattform verarbeitet werden, wenn dies vorgängig mit Revivra schriftlich abgestimmt wurde.
8. Vergütung, Margenmodell und Zahlungsabwicklung
8.1 Strikt zweistufige Wholesale‑Abrechnung. Die Zahlungsbeziehung im Reseller‑Programm ist strikt zweistufig:
- a) Revivra ↔ Reseller (Wholesale): Revivra fakturiert ausschliesslich den Reseller, monatlich nachschüssig über Stripe, auf Basis des gewählten Tiers (Grundgebühr) zuzüglich nutzungsbasierter Posten (Generierungen, Hosted Sites, Revisionen) gemäss der jeweils gültigen Preisliste (Ziff. 3, Anhang A) und gemäss dem im Reseller‑Portal sichtbaren Stripe‑Meter. Forderungsgegner von Revivra ist allein der Reseller.
- b) Reseller ↔ Endkunde (Retail): Der Reseller fakturiert seinem Endkunden in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Er ist allein für Rechnungstellung, Inkasso, Mahnwesen, MwSt‑Behandlung und allfällige Rückerstattungen gegenüber dem Endkunden verantwortlich. Revivra ist nicht Partei dieses Vertragsverhältnisses und tritt im Endkundenkontakt nicht als Zahlungsempfängerin auf.
- c) Kein Stripe Connect / kein Endkunden‑Konto beim Reseller: Der Reseller stellt für die Endkunden‑Abrechnung kein eigenes Stripe‑Konto, Stripe‑Connect‑Subaccount oder anderes Payment‑Konto bei Revivra bereit und ist hierzu auch nicht berechtigt. Endkundenzahlungen laufen ausschliesslich über die vom Reseller selbst eingerichteten Zahlungsmittel.
8.2 Margen / Endkundenpreise. Der Reseller legt seine Endkundenpreise im Rahmen von Ziff. 3.3 (Floor‑Pricing) frei fest und behält 100 % seiner Endkundenumsätze. Es gibt im Reseller‑Modell keine Provisions‑, Revenue‑Share‑ oder Auszahlungs‑Abrechnung durch Revivra; das Margenmodell ergibt sich ausschliesslich aus der Differenz zwischen Endkundenpreis (vom Reseller direkt eingenommen) und Wholesale‑Preis gemäss Preisliste (an Revivra geschuldet). Eine Saldierung mit anderen Forderungen ist ausgeschlossen.
8.3 Tier‑Wechsel. Ein Wechsel zwischen Agency und White Label kann vom Reseller monatlich beantragt werden und wird auf den 1. des Folgemonats wirksam. Bereits in Anspruch genommene Signup‑Boni werden nicht erneut gewährt.
8.4 Signup‑Boni / Vouchers. Einmalige Welcome‑Credits gemäss Preisliste sowie allfällige Voucher‑Codes werden vor der Meter‑Abrechnung verrechnet. Sie sind nicht in bar auszahlbar.
8.5 Zahlungsverzug (Wholesale). Bei Zahlungsverzug des Resellers ist Revivra berechtigt, nach erfolgloser Mahnung mit Frist von 7 Kalendertagen die Plattform‑Dienste (insb. Live‑Hosting der Endkunden‑Sites) zu suspendieren. Vor einer Suspendierung von Live‑Hosting informiert Revivra den Reseller mit angemessener Vorlaufzeit, damit dieser seine Endkunden warnen kann. Verzugszinsen 5 % p. a. (Art. 104 OR). Endkunden gegenüber bestehen aus den Wholesale‑Forderungen keine Ansprüche von Revivra (vorbehältlich Ziff. 8.7).
8.6 MwSt. Sämtliche Wholesale‑Preise verstehen sich exkl. gesetzlicher MwSt. Die jeweils geltende MwSt. wird auf der Stripe‑Rechnung an den Reseller separat ausgewiesen. Die MwSt‑Behandlung der vom Reseller fakturierten Endkundenleistungen liegt ausschliesslich in der Verantwortung des Resellers.
8.7 Verbot der Direktabrechnung mit Endkunden — und einzige Ausnahme. Revivra rechnet im Regelbetrieb nie direkt mit den vom Reseller betreuten Endkunden ab und tritt diesen gegenüber nicht als Zahlungsempfängerin auf. Eine direkte Abrechnungsbeziehung zwischen Revivra und einem Endkunden entsteht ausschliesslich dann, wenn der Endkunde im Rahmen der Continuity‑Option (Ziff. 15) auf einen Direktvertrag mit Revivra wechselt oder Revivra die Sites im Notfall‑Treuhand (Ziff. 15.3) für die Übergangsperiode fortführt. In diesen Fällen tritt Revivra dem Endkunden gegenüber ab dem in Ziff. 15 definierten Zeitpunkt zu den jeweils gültigen Direct‑Customer‑Preisen unmittelbar als Vertrags‑ und Zahlungsempfängerin auf.
9. Acceptable Use Policy und Sperrung
Revivra ist berechtigt, einzelne Endkunden‑Sites oder das gesamte Reseller‑Konto unverzüglich zu sperren, wenn (a) ein Verstoss gegen Ziff. 5 vorliegt, (b) eine behördliche Anordnung dies verlangt, (c) eine akute Gefährdung der Plattform‑Sicherheit besteht oder (d) Inhalte ein unmittelbares Reputationsrisiko für Revivra darstellen. Revivra informiert den Reseller über die Sperrung unter Angabe der wesentlichen Gründe so rasch wie möglich.
10. Support
10.1 Aufgabenteilung. Der Reseller leistet 1st‑Level‑Support gegenüber seinen Endkunden (Erreichbarkeit, Triage, Reproduktion, Kommunikation). Revivra leistet 2nd‑/3rd‑Level‑Support ausschliesslich gegenüber dem Reseller über [email protected] und das Reseller‑Portal.
10.2 Reaktionszeiten Wholesale‑Support (Mo–Fr, 09:00–18:00 CET, ausser Schweizer Feiertage im Kanton Zürich):
- Severity 1 (Plattform nicht nutzbar, generelle Ausfälle): Bestätigung in 1 h, regelmässige Updates alle 2 h, ständige Bearbeitung bis Behebung.
- Severity 2 (zentrale Funktion stark beeinträchtigt): Bestätigung in 4 h, Behebung oder Umgehungslösung innert 2 Werktagen.
- Severity 3 (kosmetisch / Frage): Bestätigung in 1 Werktag, Behebung im nächsten regulären Release.
10.3 Premium‑Support (24/7‑Erreichbarkeit, dedizierter Slack‑Channel, kürzere Reaktionszeiten) kann separat in Schriftform vereinbart werden.
11. Service Level (SLA)
11.1 Verfügbarkeit. Revivra strebt eine monatliche Verfügbarkeit der produktiven Plattform (my.revivra.app Login, Reseller‑API, Hosted Sites Auslieferung) von 99.5 % an.
11.2 Ausgenommen sind: (a) angekündigte Wartungsfenster (≤ 4 h / Monat, in der Regel So 02:00–06:00 CET); (b) Ausfälle bei Drittanbietern, soweit Revivra deren Folgen nicht durch zumutbare Massnahmen abwenden kann (insb. LLM‑Provider, Cloudflare, Fly.io, Stripe, Supabase); (c) höhere Gewalt; (d) Fehlbedienung durch Reseller / Endkunde.
11.3 Service Credits. Unterschreitet die Verfügbarkeit in einem Kalendermonat 99.5 %, hat der Reseller Anspruch auf einen Service Credit auf die Grundgebühr des Folgemonats:
| Verfügbarkeit | Service Credit |
|---|---|
| < 99.5 % bis ≥ 99.0 % | 5 % |
| < 99.0 % bis ≥ 95.0 % | 10 % |
| < 95.0 % | 25 % |
Service Credits sind der ausschliessliche Anspruch des Resellers für SLA‑Verletzungen und nicht in bar auszahlbar.
12. Gewährleistung und Haftung
12.1 Revivra erbringt die Leistungen mit der branchenüblichen Sorgfalt. Eine bestimmte Eignung der mit der Plattform erstellten Inhalte für einen bestimmten Zweck wird nicht zugesichert; insbesondere ersetzen KI‑Outputs keine fachliche, rechtliche oder steuerliche Beratung.
12.2 Revivra haftet ohne Beschränkung nur für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für Schäden, die auf grobfahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten beruhen.
12.3 Im Übrigen ist die Haftung von Revivra je Schadenereignis auf die vom Reseller in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis an Revivra effektiv geleisteten Wholesale‑Entgelte beschränkt. Die Haftung für entgangenen Gewinn, mittelbare Schäden, Datenverlust über die letzte verfügbare Backup‑Generation hinaus sowie Drittansprüche von Endkunden ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
12.4 Freistellung. Der Reseller stellt Revivra von sämtlichen Ansprüchen Dritter (insb. Endkunden, Behörden, Rechteinhaber) frei, die aus einer Verletzung von Ziff. 5 oder einer rechtswidrigen Nutzung der Plattform durch ihn oder seine Endkunden resultieren, einschliesslich angemessener Verteidigungskosten.
13. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, sämtliche nicht öffentlich bekannten Informationen der jeweils anderen Partei (insb. Preise, Roadmaps, Quelltexte, Geschäftsgeheimnisse, Endkundenlisten, Prompts) während der Vertragsdauer und für eine Dauer von fünf (5) Jahren danach geheim zu halten und ausschliesslich zur Vertragsabwicklung zu verwenden. Ausnahmen bestehen, soweit eine Offenlegungspflicht aufgrund Gesetz, Gerichts‑ oder Behördenentscheid besteht.
14. Vertragsdauer, Kündigung
14.1 Mindestlaufzeit / Verlängerung. Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von beiden Parteien ordentlich auf das Ende jedes Kalendermonats unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen gekündigt werden.
14.2 Ausserordentliche Kündigung. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, insb. bei (a) wesentlichem Vertragsverstoss, der trotz schriftlicher Mahnung mit angemessener Frist nicht behoben wird, (b) Eröffnung eines Konkurs‑ oder Nachlassverfahrens über die andere Partei, (c) Verlust der erforderlichen behördlichen Bewilligungen.
14.3 Form. Kündigungen bedürfen der Textform (z. B. E‑Mail an [email protected] bzw. an die im Reseller‑Portal hinterlegte Adresse).
15. Übergang der Endkundenbeziehung bei Beendigung des Reseller-Verhältnisses
Diese Klausel ist für das Vertrauen der Endkunden zentral. Sie regelt, was mit Endkunden geschieht, wenn der Reseller den Vertrag aufgibt — sei es durch ordentliche Kündigung, durch Insolvenz, durch schwere Krankheit, durch Tod oder durch dauerhafte Unfähigkeit zur Vertragserfüllung.
15.1 Pflicht zur frühzeitigen Information. Der Reseller verpflichtet sich, Revivra mindestens 60 Tage vor dem geplanten Wirksamwerden einer ordentlichen Kündigung schriftlich zu informieren und seine Endkunden in der gleichen Frist über das anstehende Ende der Reseller‑Betreuung in Kenntnis zu setzen.
15.2 Continuity‑Option für Endkunden. Ab Eingang der Kündigung erhält Revivra das unwiderrufliche Recht, jeden vom Reseller betreuten Endkunden unmittelbar zu kontaktieren und ihm eine Continuity‑Option anzubieten. Die Continuity‑Option umfasst nach Wahl des Endkunden:
- a) Direktübernahme durch Revivra: Migration der Endkunden‑Site auf einen direkten Vertrag zwischen Revivra und dem Endkunden zu den jeweils gültigen Direct‑Customer‑Preisen (Managed / Growth);
- b) Übertragung auf einen anderen Reseller: Migration des Endkunden zu einem anderen aktiven Reseller, sofern der Endkunde dem ausdrücklich zustimmt;
- c) Geordneter Export: Bereitstellung eines vollständigen Exports der Site (HTML/CSS/JS, Inhalte, generierte Assets) sowie aller den Endkunden betreffenden personenbezogenen Daten im branchenüblichen Format, sodass der Endkunde die Site auf einem Dritt‑Hosting weiterbetreiben kann.
15.3 Notfall‑Treuhand (Krankheit, Unfall, Tod, Unerreichbarkeit). Kann der Reseller (insb. bei Einzelunternehmen) seine Leistungen aufgrund schwerer Krankheit, Unfall, Tod oder dauerhafter Unerreichbarkeit nicht mehr erbringen, gilt Folgendes:
- a) Revivra ist berechtigt und gegenüber den betroffenen Endkunden verpflichtet, die im Reseller‑Portal hinterlegten Endkunden‑Sites in einen Treuhand‑Betrieb zu überführen. Die Sites bleiben für eine Übergangsperiode von mindestens 90 Kalendertagen unter den bisherigen Konditionen weiter erreichbar.
- b) Während dieser Übergangsperiode bietet Revivra den Endkunden direkt die Continuity‑Option gemäss Ziff. 15.2 an.
- c) Die während des Treuhand‑Betriebs auflaufenden Hosting‑Kosten werden bis zur Klärung der Nachfolge entweder (i) gegen das Reseller‑Konto verrechnet, soweit Guthaben besteht, (ii) gegen die laufenden Endkundenzahlungen verrechnet, soweit der Endkunde diese gegenüber Revivra fortführt, oder (iii) von Revivra getragen (max. 90 Tage), wenn weder (i) noch (ii) möglich sind.
- d) Der Reseller bzw. seine Rechtsnachfolger sind verpflichtet, Revivra die für die Fortführung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Revivra darf zur Sicherstellung der Endkundenbetreuung von Notar:in, Erbschaftsverwaltung oder gesetzlicher Vertretung die erforderlichen Auskünfte einholen, soweit dies datenschutzrechtlich zulässig ist.
15.4 Notfall‑Kontakt des Resellers. Der Reseller hinterlegt in seinem Reseller‑Portal mindestens eine Notfall‑Kontaktperson (Name, Funktion, E‑Mail, Telefon), die Revivra im Falle einer Unerreichbarkeit kontaktieren darf. Bei Einzelunternehmen sollen zwei voneinander unabhängige Kontakte hinterlegt werden.
15.5 Schutz des Endkunden vor Daten‑Hostage. Der Reseller darf einen Endkunden weder daran hindern, zu Revivra oder zu einem anderen Reseller zu wechseln, noch die Herausgabe der ihn betreffenden Daten von der Zahlung über die offenen, fälligen Endkundenrechnungen hinausgehender Forderungen abhängig machen. Ein Zurückbehaltungsrecht im Sinn von Art. 895 ZGB an personenbezogenen Daten ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
15.6 Wirkung der Klausel. Diese Ziff. 15 begründet einen unwiderruflichen Vertrag zugunsten Dritter (Endkunden) gemäss Art. 112 Abs. 2 OR. Endkunden können die Continuity‑Option direkt gegenüber Revivra geltend machen.
16. Folgen der Vertragsbeendigung (Reseller)
16.1 Mit Wirksamwerden der Kündigung erlöschen die Nutzungsrechte des Resellers an der Plattform und an Revivra‑Marken (Ziff. 6).
16.2 Revivra speichert die Reseller‑Konfiguration für 30 Tage nach Vertragsende, damit Reseller noch ihre Steuer‑/Abrechnungsdaten herunterladen können. Nach 30 Tagen werden die Reseller‑Daten gelöscht oder anonymisiert; ausgenommen ist die nach Schweizer Recht (insb. Art. 958f OR) erforderliche Aufbewahrung von Geschäftsbüchern.
16.3 Endkundendaten werden gemäss Ziff. 15 behandelt und ausschliesslich auf Weisung des jeweiligen Endkunden, der Continuity‑Option oder einer behördlichen Anordnung gelöscht.
17. Änderungen der AGB und der Preisliste
17.1 AGB‑Änderungen. Revivra kann diese AGB mit einer Vorankündigung von 30 Tagen anpassen. Die Ankündigung erfolgt per E‑Mail an den im Reseller‑Portal hinterlegten Kontakt und im Portal selbst. Widerspricht der Reseller innert dieser Frist nicht schriftlich, gelten die geänderten AGB als angenommen.
17.2 Änderungen der Preisliste. Die in Anhang A referenzierte Preisliste ist nicht Bestandteil dieser AGB und kann von Revivra unabhängig angepasst werden. Preisänderungen werden dem Reseller mindestens 30 Kalendertage vor Wirksamwerden per E‑Mail an den im Reseller‑Portal hinterlegten Kontakt und über das Portal mitgeteilt; sie werden zudem in einer mit Versionsnummer und Stand‑Datum geführten Änderungshistorie der Preisliste dokumentiert.
17.3 Sonderkündigungsrecht bei wesentlicher Verschlechterung. Bei einer für den Reseller wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Bedingungen — insbesondere (i) Erhöhung der monatlichen Grundgebühr eines Tiers um mehr als 10 %, (ii) Erhöhung eines nutzungsbasierten Entgelts (pro Generierung, pro Hosted Site, pro Revision) um mehr als 15 % gegenüber dem zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Wert oder (iii) ersatzlose Streichung eines Frei‑Kontingents oder einer Mengenstaffel — steht dem Reseller ein ausserordentliches Kündigungsrecht auf das Wirksamkeitsdatum der Änderung zu. Macht der Reseller innert 30 Tagen ab Mitteilung weder von seinem Widerspruchs‑ noch von seinem Kündigungsrecht Gebrauch, gelten die geänderten Preise als angenommen.
17.4 Schutz laufender Endkundenverträge. Hat der Reseller mit einem Endkunden im Vertrauen auf die vorbestehende Preisliste einen Festpreis vereinbart, gewährt Revivra dem Reseller auf Antrag eine Übergangsfrist von bis zu 90 Tagen, während der die bisherige Wholesale‑Konditionsstruktur für die zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits bestehenden Hosted Sites dieses Endkunden weitergilt. Voraussetzung ist, dass der Reseller den Endkundenvertrag mit Datum vor der Mitteilung der Preisänderung auf Verlangen vorweist.
18. Abtretung und Übertragung
Der Reseller darf seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von Revivra auf Dritte übertragen. Revivra ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Umstrukturierung, eines Asset‑Deals oder einer Konzerngesellschafts‑Übertragung ohne Zustimmung des Resellers auf eine Rechtsnachfolgerin zu übertragen, sofern die Leistungserbringung nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
19. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
20.1 Dieser Vertrag untersteht ausschliesslich schweizerischem Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN‑Kaufrechts (CISG).
20.2 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Basel (Sitz der b‑nova Schweiz GmbH), vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände.
20.3 Bevor eine Partei den Rechtsweg beschreitet, verpflichtet sie sich, der anderen Partei die Streitigkeit schriftlich anzuzeigen und eine gütliche Einigung während mindestens 30 Kalendertagen zu versuchen.
Anhang A — Preisliste (Reseller-Programm)
Die für das Reseller‑Programm massgebliche Preisliste — einschliesslich Grundgebühren, Pro‑Generierung‑Entgelten, Hosting‑Entgelten und Mengenstaffeln, Frei‑Kontingenten, Welcome‑Credits sowie Floor Prices (Mindestpreise gemäss floor_prices_for_tier) — wird separat geführt und ist nicht Bestandteil dieser AGB. Die jeweils gültige Fassung ist abrufbar unter:
revivra.app/legal/reseller-pricing
Eigenschaften der Preisliste:
- Versionierung. Jede Fassung trägt eine Versionsnummer und ein Stand‑Datum. Eine Änderungshistorie weist Änderungen gegenüber der jeweiligen Vorversion aus.
- Quelle. Die Beträge werden aus
backend/app/pricing/catalog.py→TIER_DEFAULTSundfloor_prices_for_tierabgeleitet und über den Build‑Schrittmake pricing-syncmit der veröffentlichten Preisliste synchron gehalten. - Geltung. Massgeblich für die Abrechnung ist die im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültige Fassung der Preisliste.
- Änderungsmechanismus, Widerspruch, Sonderkündigung. Es gilt Ziff. 17.
Die jeweils aktuell publizierte Fassung der Preisliste wird in die Vertragsdokumentation des Resellers (Onboarding‑Bestätigung) eingebettet und kann zu Beweiszwecken jederzeit über das Reseller‑Portal als PDF heruntergeladen werden.
Anhang B — Subprozessoren (Stand: 28. Mai 2026)
| Anbieter | Rolle | Standort | Drittland-Garantien |
|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | DB, Auth, Storage | EU (Frankfurt) | SCC 2021/914 + CH Addendum |
| Stripe Payments Europe Ltd. | Zahlungen (Wholesale: Revivra ↔ Reseller) | EU (IE) / USA | SCC + CH Addendum, DPF |
| Anthropic PBC | LLM (Standard) | USA | SCC + CH Addendum, DPF |
| OpenAI LLC | LLM (Fallback) | USA | SCC + CH Addendum, DPF |
| Cloudflare Inc. | CDN / WAF | global | SCC + CH Addendum, DPF |
| Fly.io | Container-Hosting | EU bevorzugt | SCC + CH Addendum |
| OpenSRS / Tucows | Domains / Mail | CA | SCC + CH Addendum |
| Umami (self-hosted) | Webanalyse anonym | EU | — |
Die Liste wird im Reseller‑Portal aktuell gehalten. Wesentliche Änderungen werden mit 30 Tagen Vorlauf angekündigt; ein Widerspruchsrecht steht dem Reseller gemäss Anhang C zu.
Anhang C — Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV / DPA, Auszug)
- Gegenstand & Dauer: Verarbeitung personenbezogener Daten ausschliesslich zur Erbringung der in den AGB beschriebenen Leistungen, für die Dauer des Reseller‑Vertrags.
- Art & Zweck: Speicherung, Strukturierung, Übermittlung an Subprozessoren (Anhang B), KI‑gestützte Verarbeitung zur Site‑Generierung, Hosting, Formularverarbeitung, Analytics.
- Kategorien betroffener Personen: Endkunden des Resellers, Besucher der gehosteten Websites, Mitarbeitende des Resellers mit Portal‑Zugang.
- Kategorien personenbezogener Daten: Stammdaten, Kontaktdaten, Login‑/Auth‑Daten, Inhalts‑/Bilddaten der Quell‑Websites, Telemetrie, Formular‑Eingaben der Site‑Besucher.
- TOMs: Verschlüsselung im Transit (TLS 1.2+) und at Rest, RBAC, Audit‑Logging, MFA für Mitarbeitende, jährliche Pentests, geographisch redundante Backups, Incident‑Response‑Prozess gemäss Art. 24 revDSG / Art. 33 DSGVO.
- Subprozessoren: Liste gemäss Anhang B; Widerspruchsrecht 30 Tage nach Mitteilung einer Änderung mit Recht zur ausserordentlichen Kündigung.
- Drittlandstransfer: SCC 2021/914 inkl. Schweizer Addendum, Transfer Impact Assessments verfügbar auf Anfrage.
- Rechte der Betroffenen: Revivra unterstützt den Reseller bei der Beantwortung von Auskunfts‑, Berichtigungs‑, Lösch‑, Datenübertragungs‑ und Einschränkungsbegehren.
- Meldung von Verletzungen: unverzüglich, spätestens innert 72 h ab Kenntnis durch Revivra; Inhalte gemäss Art. 33 Abs. 3 DSGVO.
- Audit: Reseller darf einmal jährlich (oder bei begründetem Anlass) gegen 4 Wochen Vorankündigung in Audit‑Berichten (SOC 2 Typ II / ISAQ / interne Audit‑Zusammenfassungen) Einsicht nehmen; Vor‑Ort‑Audits nur bei begründetem Anlass und unter Vertraulichkeitsvereinbarung.
- Löschung nach Beendigung: Endkundendaten gemäss Ziff. 15 und 16 der AGB; Reseller‑Konfigurationsdaten 30 Tage nach Vertragsende; gesetzliche Aufbewahrungspflichten vorbehalten.
Die vollständige AVV/DPA wird auf Anfrage in einer separat unterschriebenen Fassung zur Verfügung gestellt ([email protected]).